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Webdesign: Impressum und Pflichtangaben

Impressum-Pflichtangaben nach § 5 TMG


Als Betreiber einer kommerziellen Internet-Präsenz sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Impressum auf Ihrer Seite anzugeben. Dieses Impressum muß leicht und unmittelbar zu erkennen und zu erreichen sein. Dazu setzen Sie am besten auf jeder einzelnen Seite einen gut sichtbaren Link auf Ihr Impressum.

Wichtige Pflichtangaben im Impressum sind unter anderem:



Wenn Ihr Impressum nicht den geforderten Anforderungen entspricht, riskieren Sie eine kostenpflichtige Abmahnung durch Konkurrenten, die schnell tausend Euro und mehr kosten kann.

Den genauen Gesetzestext des Telemedien-Gesetzes (TMG), insbesondere Paragraphe 5 TMG, können Sie hier auf einer Seite des Bundesministeriums für Justiz nachlesen:

http://bundesrecht.juris.de/tmg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/tmg/__5.html

Und hier finden Sie einen Leitfaden des Bundesjustizministeriums zur Impressumspflicht:
Leitfaden zur Impressumspflicht

Der § 5 TMG ersetzt seit 2007 den früheren Paragraphen 6 Teledienste-Gesetz (TDG).


(Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr und ohne Haftung. Sie dienen nur Ihrer allgemeinen Information. Wir dürfen, können und wollen hier keine Rechtsberatung bieten.)


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