Impressum-Pflichtangaben nach § 5 TMG
Als Betreiber einer kommerziellen Internet-Präsenz sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Impressum auf Ihrer Seite anzugeben. Dieses Impressum muß leicht und unmittelbar zu erkennen und zu erreichen sein. Dazu setzen Sie am besten auf jeder einzelnen Seite einen gut sichtbaren Link auf Ihr Impressum.
Wichtige Pflichtangaben im Impressum sind unter anderem:
- • Name und Anschrift
- • Telefon und Email
- • evtl. Angaben zu Rechtsform, Handelsregister, Kapital und Vertretungsberechtigten
- • u.U. Aufsichtsbehörde und Berufsordnung
- • u.U. Angaben zur Berufsbezeichnung
- • Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer
- • sowie weitere Angaben.
Wenn Ihr Impressum nicht den geforderten Anforderungen entspricht, riskieren Sie eine kostenpflichtige Abmahnung durch Konkurrenten, die schnell tausend Euro und mehr kosten kann.
Den genauen Gesetzestext des Telemedien-Gesetzes (TMG), insbesondere Paragraphe 5 TMG, können Sie hier auf einer Seite des Bundesministeriums für Justiz nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/tmg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/tmg/__5.html
Und hier finden Sie einen Leitfaden des Bundesjustizministeriums zur Impressumspflicht:
Leitfaden zur Impressumspflicht
Der § 5 TMG ersetzt seit 2007 den früheren Paragraphen 6 Teledienste-Gesetz (TDG).
(Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr und ohne Haftung. Sie dienen nur Ihrer allgemeinen Information. Wir dürfen, können und wollen hier keine Rechtsberatung bieten.)
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